Informationen zur Vermittlung

  • Überlegungen vor der Anschaffung
  • Vermittlungsablauf
  • Der erste Kontakt
  • Der Besuch in der Pflegestelle
  • Direktaufnahme eines Hundes aus dem Ausland
  • Die Vorkontrolle
  • Schutzvertrag und Schutzgebühr
  • Was, wenn ich den Hund nicht mehr behalten kann?

Überlegungen vor der Anschaffung

Wir möchten Sie vor der Vermittlung eines Hundes eingehend beraten, denn wenn der ausgesuchte Hund nicht zu Ihnen passt, werden weder Sie, noch das Tier glücklich zusammen, und wir werden aus diesem Grund eine Vermittlung ablehnen. Es ergibt keinen Sinn einen Hund auf Biegen und Brechen zu vermitteln, wenn dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder abgegeben wird. Nein, wir sind nicht froh, wenn wir unsere Hunde „endlich los sind“, sondern wir wünschen uns für jeden einzelnen von ihnen ein tolles Zuhause und glückliche Familien, die sich ein Leben ohne ihr neues Familienmitglied nicht mehr vorstellen können:

Nehmen Sie sich also bitte die Zeit und stellen Sie sich z.B. folgende Fragen:

  • Sind alle Familienmitglieder einverstanden?
  • Habe ich genug Zeit für einen Hund? (Das Alleinebleiben eines Hundes von über max. 5 Stunden kann man ihm nicht zumuten)
  • Welchen Typ Hund suchen Sie? Wer passt am besten zu Ihnen?
  • Wer geht wann spazieren?
  • Was passiert mit dem Hund im Urlaub?
  • Ist Hundehaltung in meiner Wohnung/meinem Haus erlaubt?
  • Wenn Sie einen Garten haben, ist dieser hundesicher eingezäunt?
  • Kann ich den Hund finanziell unterhalten? (Futter, Steuer und Versicherung, Tierarzt)

Sicher gibt es noch weitere Fragen, die sie sich speziell für ihre Situation stellen könnten. Wir möchten, dass Sie sich alles gut überlegt haben und sich sicher sind, bei Ihrer Entscheidung. Denn Sie übernehmen mit dem Tier eine Verantwortung für die nächsten 10-15 Jahre und es sollte keine Entscheidung aus reinem Mitleid sein. 

Vermittlungsablauf

Unsere Hunde sind, wenn sie nach Deutschland kommen, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert (je nach Alter). Nach ihrer Ankunft lassen wir bei allen Tieren einen sogenannten „Mittelmeercheck“ machen, d.h. es erfolgt eine Blutuntersuchung auf Leishmanien, Babesien, Ehrlichien und Defilarien.

Der erste Kontakt

Sie haben sich unsere Hunde auf der Homepage angesehen und interessieren sich für einen oder mehrere Vierbeiner, dann füllen Sie am besten das Kontaktformular (Button unter dem jeweiligen Hund) aus. So haben wir bereits einige wichtige Informationen und können Sie dann in einem anschließenden Telefonat besser beraten.

Der Besuch in der Pflegestelle

Wir unterhalten kein Tierheim sondern unsere Hunde befinden sich in Pflegefamilien. Nach dem ersten telefonischen Kontakt teilen wir Ihnen die Kontaktdaten der entsprechenden Pflegestelle mit. Es ist wichtig, dass gerade beim ersten Besuch alle Familienmitglieder den Hund und umgekehrt kennenlernen. Wenn Sie also Kinder haben oder bereits ein oder zwei Hunde zu Ihrer Familie gehören, dann bringen Sie diese bitte mit. Ein erstes Kennenlernen oder ein erstes beschnuppern sind sehr wichtig bei der Entscheidung, ob der Hund für den sie sich interessieren auch in ihre Familie passt und auch er hat ein „Mitspracherecht“. Mitnehmen dürfen Sie ihn noch nicht. Erst muss noch eine Vorkontrolle erfolgen und wenn diese positiv war, kann ein Schutzvertrag geschlossen werden. Sind alle Formalitäten erledigt, können Sie Ihren Hund anschließend in der Pflegestelle abholen und dürfen ihn mit nach Hause nehmen.

Direktaufnahme eines Hundes aus dem Ausland:

Ebenso wie bei der Aufnahme eines Hundes, der sich bereits in einer Pflegestelle befindet, melden Sie sich bei Interesse einfach über den Button „Vermittlungsanfrage“ bei uns. Wir werden dann ein ausführliches Gespräch mit Ihnen führen und Ihnen alles erzählen, was wir über das entsprechende Tier wissen oder versuchen offene Fragen mit dem Tierheim vor Ort soweit möglich zu klären. Auch hier ist der weitere Vermittlungsablauf der wie folgt beschriebene. Nur hinsichtlich der Übergabe des Hundes gibt es natürlich einen Unterschied. Sobald der Hund reisefertig ist, das heißt geimpft, gechippt, entwurmt und kastriert ist, wird er mit dem nächsten Transport oder Flugpaten nach Deutschland reisen. Sie müssen sich noch etwa 3-4 Wochen gedulden bis Sie Ihren Liebling dann in die Arme schließen können. Die Abholung erfolgt direkt am Flughafen oder an einem anderen Übergabepunkt, den wir vereinbaren. Sie werden rechtzeitig und ausführlich über alles informiert.

Die Vorkontrolle

Sie haben ihre Entscheidung getroffen, dann möchten wir uns gerne einen Eindruck über das neue Zuhause unseres Schützlings machen. Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter wird sich hierzu bei Ihnen melden, einen Termin vereinbaren und zu Ihnen nach Hause kommen. Hierbei geht es nicht darum, sie persönlich zu „kontrollieren“. Wir möchten nicht wissen, ob ihre Wohnung aufgeräumt ist oder warum Sie das Frühstücksgeschirr noch nicht abgewaschen haben, es geht einfach nur darum, sich das neue Zuhause unseres Schützlings anzusehen, Sie kennenzulernen und noch einmal ein ausführliches Gespräch zu führen. Sicher haben Sie noch offene Fragen, die Sie uns stellen möchten und wir möchten gerne sehen und wissen wie der Hund leben wird, ob Sie eine Genehmigung Ihres Vermieters zur Hundehaltung haben, ob eventuell das eine oder andere Loch in Ihrem Zaun noch ausgebessert werden sollte und wir geben Ihnen gerne wertvolle Tipps für die Eingewöhnungszeit. Auch nach der Vermittlung des Tieres sind wir weiter für Sie da und beraten, geben Tipps oder freuen uns einfach über die neuesten wunderbaren Erfahrungen mit dem neuen Familienmitglied oder schöne Bilder aus dem neuen Zuhause.

Schutzvertrag und Schutzgebühr

Nach einer positiven Vorkontrolle wird unser Schützling an Sie übergeben. Dabei wird ein Schutzvertrag geschlossen und eine Schutzgebühr entrichtet. Die Schutzgebühr verhindert zum einen, dass ein Handel mit unseren Tieren betrieben wird und zum anderen deckt sie einen Teil der entstandenen Kosten für die Rettung und Versorgung des Hundes (Impfung, Entwurmung, Chippen, Bluttest, Kastration, vorübergehende Unterbringung vor Ort, Flugkosten, sonstige Tierarztkosten etc). Der Schutzvertrag dient also zum Schutz des Tieres und regelt die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung. In dem Vertrag findet sich neben den Angaben zum Tier und Ihren Personalien auch eine Beschreibung der Haltungsbedingungen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken oder gar zu töten. Die Hunde dürfen nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden.

Was, wenn ich den Hund nicht mehr behalten kann?

Sollten Sie sich, aus welchen Gründen auch immer,  von Ihrem Hund trennen müssen, was wir natürlich nicht hoffen, geht er unbedingt wieder zurück an unseren Verein. Der Hund darf auf keinen Fall ohne Rücksprache mit uns an Dritte weitervermittelt werden und auch nicht in ein Tierheim abgegeben werden. Dies ist auch im Schutzvertrag verankert.

 

 

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