Änderung gemäß Mitgliederversammlung vom 05.Juli 2013:
Tagesordnungspunkt 7
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Anstelle von Einzugsermächtigungen gibt es das SEPA-Lastschriftmandat. Bestehende Lastschriften werden sofern Sie im Original vorliegen umgewandelt. Mitglieder, die Ihre Beitrittserklärungen per Fax oder Mail zugestellt haben, müssen den Einzug neu per SEPA-Mandat erteilen. Alle Formulare werden entsprechend den neuen Vorgaben geändert. Der Verein wird Umstellung auf das SEPA-Verfahren zum 01.01.2014 durchführen. Alle Mitglieder werden über diese Änderung rechtzeitig gesondert informiert. Bisher wurden die Mitgliedsbeiträge jeweils im Eintrittsmonat eingezogen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Alle Mitgliedsbeiträge werden zukünftig jährlich zum 1. Montag im März eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Tagesordnungspunkt 8
Satzungsänderung – § 5 Pkt.5 : Sämtliche Beiträge und Gebühren werden ab 01.01.2014 per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2013 ist ein Antrag auf Änderung der Satzung versandt worden. Die erforderliche Neufassung- Sämtliche Beiträge und Gebühren werden ab 01.01.2014 per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen ist nach Aussprache in der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen worden.